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Specials & Service

Probezeit

Wie lange dauert die Probezeit?

Jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, ist zunächst 2 Jahre lang in der Probezeit. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis automatisch unbegrenzt gültig. Die Fahrerlaubnis-Klassen AM, L und T sind von der Probezeit ausgenommen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist. Verstöße werden aufgeteilt in 2 Kataloge:

  • Katalog A = schwerwiegende Verstöße
  • Katalog B = weniger schwerwiegende Verstöße

Verwarnungsgelder, z.B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich. Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei einer Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.

Beispiele für A-Verstöße:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Vollrausch
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder trotz Verwarnung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, die Geschwindigkeit, den Abstand, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen, das Verhalten an Bahnübergängen, das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, das Verhalten an Fußgängerübergängen, übermäßige Straßenbenutzung, das Verhalten an Ampeln, Dauerlichtzeichen, dem STOP-Schild sowie gegenüber Haltezeichen der Polizei
  • Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter oder nicht zugelassener Kfz oder Anhänger
  • Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
  • Befördern von Fahrgästen ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Beispiele für B-Verstöße:

  • Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
  • Fahren mit mangelhaften Reifen
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung
  • Fahren ohne Abblendlicht am Tage bei erheblicher Sichtbehinderung etc.




Specials & Service

Punkteabbau / Fahreignungsseminar

Ab dem 01.05.2014 gilt eine neue Punkteverordnung. Statt bei 18 Punkten wird jetzt bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen.

Seit der neuen Punkteregelung gibt es das FES = Fahreignungsseminar!

Dieses wird nur noch als freiwillige Maßnahme durchgeführt und besteht aus zwei Teilen:

  1. aus einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme zu zweimal 90 min. Einzel- oder Gruppensitzung bei einem IGF Moderator. Die zwei Sitzungen müssen in einem Zeitraum von mind. 14 Tagen durchgeführt werden
  2. aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme zu zweimal 75 Min. Einzelsitzung bei einem Verkehrspsychologen

Die Teilnahmebescheinigung muss die Unterschriften beider Seminarleiter enthalten!

Das Fahreignungsseminar betrifft:

  • alle Kraftfahrer mit 1 bis 5 Punkten = 1 Punkt Gutschrift
  • bF 17 Begleiter (dürfen nur noch 1 Punkt haben)
  • Kraftfahrer, die ein sauberes Fahreignungsregister haben wollen, z. B. KOM
  • Kraftfahrer auf Anraten eines Rechtsanwalts wegen einer anstehenden Gerichtsverhandlung
  • Pilotenanwärter, Jagdscheinbewerber, Segelscheinbewerber




Specials & Service

Auffrischung

Sind Sie aus der Übung gekommen?

Sie besitzen den Führerschein, sind aber seit Jahren nicht mehr Auto oder Motorrad gefahren?

Viele unserer Auffrischungsschüler sind 20 Jahre oder länger nicht mehr selbst gefahren. Nach einem gezielten Training in unserer Fahrschule trauen sie sich wieder ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen.

Auch jüngere Führerscheinbesitzer, die nach bestandener Fahrprüfung keine Gelegenheit hatten, Fahrpraxis zu erlangen, sind nach wenigen Übungsfahrten wieder sichere Verkehrsteilnehmer.

Überwinden Sie Ihre Unsicherheit mit unserer Hilfe, damit Sie bald wieder mit einem guten Gefühl selbst hinter dem Steuer sitzen.

Wir beraten Sie gern und bieten Ihnen ein kostengünstiges Übungsprogramm nach Ihren Wünschen an.

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