Klasse | Fahrzeug | Alter | Vorbesitz | Bemerkungen | |
A | Krafträder mit und ohne Beiwagen >50 ccm bbH >45 km/h ab 35 kW (47 PS) Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg |
24 | Bei Erweiterung von A1 auf A: Theorieunterricht/Prüfung und Fahr-/Pflichtstd./Praxisprüfung Bei Erweiterung von A2 auf A: keine Theorieprüfung, nur prakt. Vorbereitung/Praxisprüfung Einschluss A2, A1 und AM |
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A2 | Krafträder mit und ohne Beiwagen >50 ccm bbH >45 km/h beschränkt bis 35 kW (47 PS) Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,16 kW/kg, keine automatische Aufhebung der Beschränkung nach 2 Jahren - neue praktische Prüfung Klasse A |
18 | Bei Erweiterung von A1 auf A2: keine Theorieprüfung, nur prakt. Vorbereitung/Praxisprüfung Einschluss: A1 und AM |
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A1 | Leichtkrafträder >50 ccm bis 125 ccm bis 11 kW seit dem 19.01.2013 keine Beschränkung der Geschwindigkeit bis 18 mehr |
16 | Einschluss: AM | ||
AM | Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds / Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 45 km/h bbH. |
15 | Einschluss: keine | ||
Mofa | Mofa und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und bis 25 km/h bbH. | 15 | Einschluss: keine | ||
B | Kfz bis 3500 kg zG mit Anhänger bis 750 kg zG, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zG bis 3500 kg zG, wobei zG Anhänger die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. |
18 bF 17 |
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen. Einschluss: L und AM |
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B96 | Kfz mit Anhänger mehr als 750 kg zG Kombination aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger: zG mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250kg zG Klasse B mit Schlüsselzahl |
18 bF 17 |
Erweiterung keine Prüfung nur Teilnahmebescheinigung |
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BE | Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger >750 kg und <3500kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. | 18 bF 17 |
B | Bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen. Anhängelast: bis 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs. |
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C | Kfz >3500 kg zG; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger bis 750 kg zG. | 21 | B | Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger. Ab 18 nur wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre Einschluss: C1 |
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CE | Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger >750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge) | 21 | C | Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger - ab 18 nur wenn Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D. |
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C1 | Kfz >3500 kg zG, aber bis 7500 kg zG; bis 8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger bis 750 kg zG. |
18 | B | Befristung der Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre |
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C1E | Kombination aus Fahrzeug der Klasse C1 und Anhänger >750 kg zG, zG der Kombination bis 12000 kg, wobei zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. | 18 | C1 | Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung. Unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zG einschl. Anhänger. Befristung der Fahrerlaubnis bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre Einschluss: BE sowie C1E und DE, sofern Vorbesitz Klasse D1 bzw. D |
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T | Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH bis 60 km/h; wenn Fahrer unter 18 Jahren: bbH max. 40 km/h. | 16 18 |
Einschluss: L und AM | ||
L | Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis 32 km/h bbH; mit Anhängern bis 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurbeförderung (auch mit Anhänger) mit bbH bis 25 km/h. | 16 |
bF = begleitetes Fahren (siehe www.begleitetes-fahren.de)
Inhalte des theoretischen Mindestunterrichts, an dem Sie parallel zur praktischen Führerscheinausbildung teilnehmen müssen.
Der Stoff des theoretischen Unterrichts ist in den allgemeinen Teil (= Grundunterricht) und den klassenspezifischen Zusatzstoff unterteilt:
Grundstoff für alle Klassen | 12x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen B, L und AM | 2x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen A, A1 und A2 | 4x |
Eine Unterrichtsdoppelstunde dauert 90 Minuten. Selbstverständlich können Sie auch nach Ablauf des Pflichtunterrichts freiwillig und kostenlos am Unterricht teilnehmen.
Termine werden individuell mit den Fahrschülern abgestimmt.
Grundstoff | 6x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klassen C1 und C1E | 6x |
Grundstoff | 6x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse C | 10x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse CE | 4x |
Grundstoff | 6x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse C | 4x |
+ klassenspezifischer Stoff für Klasse CE | 4x |
Sonderfahrten (sind gesetzlich vorgeschrieben) |
A, A2, A1, B | A1 auf A (leistungsbeschränkt), A1 auf A (leistungsunbeschränkt*) |
B auf BE, B auf C1, C1 auf C, C1 auf C1E |
B auf C, C auf CE |
C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | ||||
Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt | |||||
Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) | 5 | 3 | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden je 45 Minuten) | 4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) | 3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Der Antrag ist für die Klasse B und BE möglich, eingeschlossen Klasse M (Roller 50 ccm). Zusätzlich zu den oben genannten Punkten 1 – 4 muss ein Antrag zur Teilnahme am Modell 'Begleitetes Fahren ab 17 Jahre' gestellt werden (Formulare gibt es in der Fahrschule oder unter www.begleitetes-fahren.de).
Die begleitende Person
Die Verwaltungskosten für die Führerscheinstelle betragen insg. mind. 56,40 € (Bearbeitungsgebühr 43,40 € + vorläufige Fahrerlaubnis 7,70 € + Gebühr pro Begleiter 5,30 €)
Ausführliche Informationen gibt es unter www.begleitetes-fahren.de oder informieren Sie sich bei uns in der Fahrschule.
Mindestens Vorbesitz der Klasse B erforderlich
In der theoretischen Prüfung müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften für das Führen von Kraftfahrzeugen verfügen. Dazu gehören auch das Wissen über umweltbewusste und energiesparende Fahrweise sowie der Umgang mit Gefahren im Straßenverkehr.
Die Prüfung erfolgt erst nach nach der vorgeschriebenen Anzahl der Unterrichtsstunden.
Wenn Sie sich selbst sicher sind, zu bestehen und Sie Ihre Übungsbögen fehlerfrei ausfüllen können, machen wir in der Fahrschule noch eine Vorprüfung.
Und dann geht's zur eigentlichen Prüfung.
Cool bleiben!
Wenn Sie den Prüfungsbogen vor sich haben, lesen Sie die Fragen konzentriert und langsam. Die Gefahr ist sonst zu groß, etwas zu übersehen. Achten Sie auf die Formulierungen. Wörter wie "nicht, unter, über, bis zu" etc. können bei der Lösung entscheidend sein. Sollte ein anderer Prüfungskandidat vor Ihnen abgeben, nicht hektisch werden. Die Zeit reicht bestimmt!
Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der Theorieprüfung eigentlich machen?
Grundsätzlich ist bei der Auswertung eines Fragebogens zu beachten, dass das Grundwissen und das Zusatzwissen gemeinsam bewertet werden.
Man entscheidet zwischen Ersterwerbsprüfung und Erweiterungsprüfung:
Es gilt die neue 5-Fehlerpunkte-Regel: Wurde die zulässige Gesamtzahl der Fehlerpunkte nicht überschritten (z.B. Klasse B: 10 Fehlerpunkte), jedoch zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Die bestandene Prüfung hat ein Jahr Gültigkeit. In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung bestanden worden sein, sonst ist die theoretische Prüfung zu wiederholen!
Wenn der Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie den Anforderungen einer Prüfungsfahrt gewachsen sind, geht es zur Prüfung.
Nur keine Angst!
Die Prüfungsfahrt unterscheidet sich kaum von einer ganz normalen Fahrstunde, außer dass der Prüfer die Fahrtstrecke angibt. Der Prüfer weiß, dass die Situation für Sie nicht einfach ist und wird dies berücksichtigen.
Mindestdauer der praktischen Prüfung:
Klasse | Prüfungsdauer | |
A, A2 | 60 min. | |
A1 | 45 min. | |
A2 auf A | 40 min. *) | |
A1 auf A2 | 40 min. **) | |
B | 45 min. | |
BE | 45 min. |
Klasse | Prüfungsdauer | |
C | 75 min. | |
CE | 75 min. | |
C1 | 75 min. | |
C1E | 75 min. | |
AM | 45 min. | |
T | 60 min. |